WOLFIN IB/W

Bild Anwedung nach WHG §19

Abdichten nach WHG §19

Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht (WHG), Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abdichtungsmittel zur Verwendung in Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen). Die Anforderungen an die Materialien und die Prüfverfahren für deren Nachweis sind in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt niedergelegt.

Bei der Abdichtung nach §19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kommt WOLFIN IB/W zum Einsatz. WOLFIN IB/W ist als Abdichtungsmittel von Auffangwannen und -räumen in Anlagen zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten nach §19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit der Zulassungsnummer Z-59.21-8 zugelassen (AbZ). Dazu gehört auch die Abdichtung von Tankräumen.

Für Abdichtungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist grundsätzlich die fachliche Beratung unserer Anwendungstechnik erforderlich. Das Beratungsergebnis muss durch die Henkel AG & Co. KGaA WOLFIN Bautechnik bestätigt werden.

 

Regelschichtenaufbauten

Bild Auffangwanne in Gebäuden mit Schutzabdeckung
Auffangwanne in Gebäuden mit Schutzabdeckung
Bild Auffangwanne im Freien mit Schutzabdeckung aus Kiesschüttung, Einbindung auf der Dammkrone
Auffangwanne im Freien mit Schutzabdeckung aus Kiesschüttung, Einbindung auf der Dammkrone

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